Leitlinien-Initiierung durch die DDG
Ablauf der Initiierung einer Leitlinie in Zusammenarbeit mit dermatologischen Fachgruppen:
1. Kontaktaufnahme des Leitlinieninitiierenden mit dem Leitlinienoffice der Kommission für Qualitätssicherung (via Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- ausgefülltes Formular zur Anmeldung von Leitlinien (Ausfüllhinweise befinden sich hier)
- ausgefülltes Formular zur Erklärung von Interessenkonflikten
- Liste mit Vorschlägen zu beteiligten Expert*innen (mindestens 6, DDG und BVDD Mitglieder berücksichtigen, relevante Fachvertreter*innen sowie etwaige unterschiedliche "Schulen" integrieren)
- bei interdisziplinären Leitlinien sind entsprechend weitere Fachgesellschaften einzubinden und dort Mandatsträger*innen zu benennen
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2. Genehmigung des Leitlinienprojektes durch den Kommissionsleiter
- Prüfung der Expert*innenliste und der Erklärung der Interessenkonflikte durch den Kommissionsleiter und zuständige*n Subkommissionsleiter*in (ggf. zusätzliche Expert*innenvorschläge)
- abschließende Genehmigung der Expert*innenliste und der Erklärung der Interessenkonflikte durch Präsidenten*in und Generalsekretär*in der DDG
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3. Autorisierung des Leitlinienprojektes und der Expert*innengruppe durch offizielles Schreiben der Kommission für Qualitätssicherung an den Leitlinieninitiierenden
- Weiterleitung des ausgefüllten Formulars zur Anmeldung von Leitlinien durch das Leitlinienoffice der Kommission für Qualitätssicherung an die AWMF
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4. Einholung und Prüfung der Erklärungen zu Interessenkonflikten der einzelnen Expert*innen durch den Leitlinieninitiierenden. Eine offene Diskussion über die Interessenkonflikterklärung innerhalb der Gruppe soll angestrebt werden. |