1. Leitlinie wird an den jeweiligen Subkommissionsleiter per eMail geschickt |
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2. Per eMail wird die Freigabe durch den jeweiligen Subkommissionsleiter an den korrespondierenden Autor bzw. den Leitlinienkoordinator bestätigt |
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3. Unabhängig einer gewünschten Publikation im JDDG wir die Leitlinie durch den korrespondierenden Autor bzw. den Leitlinienkoordinator über das Eingabeportal Manuscript Central des JDDG eingereicht:
- bitte geben Sie im Begleitschreiben an, ob Sie eine Publikation der Leitlinie im JDDG wünschen
- im Fall einer JDDG-Publikation sind die entsprechenden Formatvorgaben zu beachten
- Leitlinien mit bis zu ca. 6000 Wörtern können komplett im Regelheft abgedruckt werden
- bei längeren Leitlinien müssen kostenpflichtige Supplemente erstellt werden bzw. Teile in einen Online Appendix verlagert werden
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4. Prüfung seitens des JDDG:
- Vorliegen sämtlicher Interessenkonflikte gemäß der Vorgaben der AWMF
- Angabe der ICD-10
- Angabe zum Zeitraum der Gültigkeit
- Angaben zur Durchführung einer Aktualisierung der Leitlinie
- Angaben zur Finanzierung der Leitlinie
Diese Angaben sind verpflichtend. Fehlen sie, wird die Leitlinie nicht zur Begutachtung zugelassen. |
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5. Start der Begutachtung/ des Reviews durch die 2+2 Kommission (automatische Dokumentation des Prozesses über Manuscript Central) |