DDG BVDD
 

Leitlinienerstellung federführend durch DDG/BVDD:

1. Leitlinie wird an den jeweiligen Subkommissionsleiter per eMail geschickt

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2. Per eMail wird die Freigabe durch den jeweiligen Subkommissionsleiter an den korrespondierenden Autor bzw. den Leitlinienkoordinator bestätigt

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3. Unabhängig einer gewünschten Publikation im JDDG wir die Leitlinie durch den korrespondierenden Autor bzw. den Leitlinienkoordinator über das Eingabeportal Manuscript Central des JDDG eingereicht:
      • bitte geben Sie im Begleitschreiben an, ob Sie eine Publikation der Leitlinie im JDDG wünschen
      • im Fall einer JDDG-Publikation sind die entsprechenden Formatvorgaben zu beachten
        • Leitlinien mit bis zu ca. 6000 Wörtern können komplett im Regelheft abgedruckt werden
        • bei längeren Leitlinien müssen kostenpflichtige Supplemente erstellt werden bzw. Teile in einen Online Appendix verlagert werden

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4. Prüfung seitens des JDDG:
      • Vorliegen sämtlicher Interessenkonflikte gemäß der Vorgaben der AWMF 
      • Angabe der ICD-10
      • Angabe zum Zeitraum der Gültigkeit
      • Angaben zur Durchführung einer Aktualisierung der Leitlinie
      • Angaben zur Finanzierung der Leitlinie
Diese Angaben sind verpflichtend. Fehlen sie, wird die Leitlinie nicht zur Begutachtung zugelassen.

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5. Start der Begutachtung/ des Reviews durch die 2+2 Kommission (automatische Dokumentation des Prozesses über Manuscript Central)